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Ihr Standort: Beratungsfelder > Betriebsübergang / Ausgründung

Chancen nutzen, Risiken erkennen:
Unsere Beratung vor der Ausgründung.

Häufig ist es schwierig oder unmöglich, als sinnvoll erkannte Veränderungen innerhalb der bestehenden Gesellschaftsform zu realisieren. Viele Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitsbereichs entscheiden sich deshalb für die Ausgründung von Teilbereichen oder eine vollständige Ausgründung.

Vor einem solchen Schritt ist kompetente Beratung unerlässlich. Unser Leistungsspektrum umfasst mehrere Schritte: Der erste besteht in der Analyse der bestehenden Rechtsform, der Anstellungs- und tarifvertraglichen Situation. Im Anschluss daran unterstützen wir Sie mit Hilfe kompetenter Fachanwälte bei der Abwägung der Chancen und Risiken einer neuen Gesellschaftsform für Ihr Unternehmen.

Aber auch die motivatorischen und organisatorischen Konsequenzen eines Wechsels sind nicht zu unterschätzen.

Ist die Entscheidung für eine neue Gesellschaftsform gefallen, stehen wir Ihnen bei der Durchführung des Übergangs mit unserer arbeits- und gesellschaftsrechtlichen Beratung zur Seite.